Fragen und Antworten



Fragen zu den Resultaten


Wie interpretiere ich die berechneten Löhne?

Der SGB-Lohnrechner zeigt Ihnen, wie viel Beschäftigte mit Ihren Qualifikationen und Ihrer Tätigkeit (d. h. dem gleichen Anstellungsprofil) üblicherweise verdienen. Der SGB-Lohnrechner berechnet dazu drei Löhne:

  • Den mittleren Lohn (Median), im Vergleich zu dem die eine Hälfte der Beschäftigten mit Ihrem Profil weniger und die andere Hälfte mehr verdient.
  • Den unteren 25%-Grenzlohn, im Vergleich zu dem 25% der Beschäftigten mit Ihrem Profil weniger verdienen.
  • Den oberen 25%-Grenzlohn, im Vergleich zu dem 25% der Beschäftigten mit Ihrem Profil mehr verdienen.

Die üblichen Löhne liegen zwischen oberem und unterem Grenzlohn. Tiefe Löhne sind solche unter dem unteren 25%-Grenzlohn. Hohe Löhne sind solche über dem oberen 25%-Grenzlohn.
 

Was kann ich tun, wenn mein Lohn tiefer ist als der untere 25%-Grenzlohn?

Ein Lohn unterhalb der 25%-Grenze ist sogenannt unüblich. Wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft, um mögliche Schritte zu besprechen.
 

Was ist der Unterschied zwischen einem üblichen Lohn und einem Mindestlohn?

Die üblichen Löhne beschreiben den Ist-Zustand: Wieviel verdienen Beschäftigte mit ähnlichem Profil auf dem Arbeitsmarkt? Die üblichen Löhne basieren auf einer Umfrage bei den Unternehmen (Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik) und dienen Ihnen zur Orientierung.

Die Mindestlöhne legen fest, wieviel man verdienen muss. Verbindliche Mindestlöhne dürfen nicht unterschritten werden. Es gibt keinen schweizweiten Mindestlohn. Mindestlöhne sind in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) oder Normalarbeitsverträgen (NAV) für einzelne Branche und Firmen festgelegt. Darüber hinaus kennen die Kantone Jura, Neuenburg, Tessin, Genf und Basel-Stadt kantonale Mindestlöhne, die für alle Branchen gelten. 

Der Lohnrechner zeigt Ihnen unterhalb der berechneten Löhne die "Gesamtarbeitsverträge in Ihrer Branche" an. Dort erfahren Sie, ob und welche branchenspezifischen Mindestlöhne gelten. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die Gewerkschaft in Ihrer Branche. Auf GAV-Service.ch können Sie gezielt nach Gesamtarbeitsverträgen suchen.

Wichtig: Sie haben immer Anspruch auf den Mindestlohn. Sollte also der übliche Lohn tiefer liegen als der Mindestlohn in Rahmen eines GAV oder als ein kantonaler Mindestlohn, orientieren Sie sich am Mindestlohn! 
 

Was ist alles in den berechneten Löhnen enthalten?

Bei den berechneten Löhnen handelt es sich um monatliche Bruttolöhne. Darin enthalten sind:

  • die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmenden (AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfallversicherung, Pensionskassenbeiträge);
  • der monatliche Anteil eines allfälligen 13. und 14. Monatslohns, eines Bonus, einer Gratifikation oder einer Gewinn- und Umsatzbeteiligung;
  • regelmässig ausbezahlte Prämien-, Umsatz- oder Provisionsanteile;
  • Entschädigungen für Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie weitere Zulagen für erschwerte Arbeit;
  • Naturalleistungen, die auf dem Lohnausweis aufgeführt werden.

Nicht enthalten sind:

  • die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers,
  • Abgeltungen von Überzeit und Überstunden,
  • Familien- und Kinderzulagen,
  • Entschädigungen für nicht bezogene Ferien,
  • Spesenentschädigungen,
  • Vergütungen bei Arbeitszeitreduktion (Kurzarbeit),
  • Abgangsentschädigungen sowie Beiträge anlässlich von Heirat, Umzug u. Ä.  

 

Wie kann ich den angezeigten Monatslohn in einen Stundenlohn/Jahreslohn umrechnen?

Um einen Jahreslohn zu berechnen, multiplizieren Sie den angezeigten Monatslohn mit 12. Dies gilt auch, falls Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen 13. Monatslohn erhalten. In diesem Fall entspricht der monatlich ausgezahlte Lohn 1/13 des Jahreslohns.

Um den Basisstundenlohn (ohne Ferien- und Feiertagszuschläge) zu berechnen, brauchen Sie die für Sie geltende Monatsarbeitszeit. Dazu rechnen Sie die Anzahl vertragliche Arbeitsstunden pro Woche mal 4,33 Wochen. Der Basisstundenlohn ergibt sich dann als Monatslohn geteilt durch die Monatsarbeitszeit.

Beispiel für einen üblichen Monatslohn von 5'000 Fr. und 42 Wochenstunden:

  • Jahreslohn = 12 x 5'000 Fr. = 60'000 Fr.
  • Monatsarbeitszeit = 42h x 4,33 = 181.86h
  • Stundenlohn = 5'000 Fr. / 181.86h = 27.49 Fr./h

Wenn Sie im Stundenlohn bezahlt werden, erhalten Sie während Ihrer Ferien keinen Lohn. Zu Ihrem Stundenlohn muss jedoch ein Ferienzuschlag dazugerechnet werden. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen also zusätzlich zum Basisstundenlohn folgenden Zuschlag bezahlen:

+ 8,33% bei einem Anspruch auf vier Wochen
+ 10,64% bei einem Anspruch auf fünf Wochen Ferien

Ihr Arbeitgeber darf Ihre Ferienentschädigung nicht direkt in den Stundenlohn einrechnen, sondern muss den Basisstundenlohn und die Ferienentschädigung separat ausweisen. Zusätzlich haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Feiertagsentschädigung.
 

Ich arbeite Teilzeit. Muss ich den angezeigten Monatslohn umrechnen?

Nein. Sie müssen nur beim Anstellungsprofil Ihre Anzahl vertragliche Arbeitsstunden pro Woche eingeben. Wenn Sie beispielsweise zu 40% angestellt sind und die Wochenarbeitszeit bei 100% bei Ihrem Arbeitgeber 40 Stunden beträgt, dann geben Sie 16 Stunden ein. Der SGB-Lohnrechner rechnet den üblichen Lohn dann auf Ihr Pensum um.
 

Was bedeutet die Anzahl Beobachtungen in der Resultatetabelle?

Die Anzahl Beobachtungen in der Resultatetabelle gibt Ihnen Auskunft über die Anzahl der befragten Firmen und erhobenen Löhne, die zur Berechnung der Löhne verwendet wurden. Je höher die Anzahl Beobachtungen, desto verlässlicher sind die Resultate. Damit immer genaue und verlässliche Resultate angezeigt werden, zeigt der SGB-Lohnrechner nur Resultate an, die auf mindestens 10 befragten Firmen und 150 Löhnen basieren. Zusätzlich zeigt der SGB-Lohnrechner keine Resultate an, wenn die Berechnung aufgrund der Datenlage zu ungenau ist.
 

Weshalb ändert sich der Lohn nicht, wenn ich einen anderen Beruf eingebe?

Für die Berechnung wird die unter dem Beruf angezeigte Berufsgruppe verwendet, der gewählte Beruf dient lediglich der korrekten Zuordnung zur Berufsgruppe. Die Berufsgruppen fassen Berufe mit vergleichbarem Anforderungsniveau zusammen, zum Beispiel Dachdeckerin und Zimmermann oder Dentalhygienikerin und Pflegefachmann. Deshalb kann es sein, dass sich die Resultate nicht verändern, wenn Sie eine andere Berufsbezeichnung wählen. Hier können sie nachschauen, welche Berufe zu einer Berufsgruppe zusammengefasst werden: Excel | PDF
 

Weshalb ändert sich der Lohn nicht, wenn ich einen anderen Kanton eingebe?

Der Lohnrechner berechnet die üblichen Löhne für Schweiz und die statistischen Grossregionen. Der gewählte Kanton dient lediglich der korrekten Zuordnung einer Grossregion. Die Grossregionen entsprechen nur im Falle von Zürich, dem Wallis und dem Tessin einem Kanton. Die übrigen Kantone bilden mit anderen Kantonen zusammen eine Grossregion. So bildet z.B. Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau die Region "Nordwestschweiz". Entsprechend sind die angezeigten Löhne für diese drei Kantone dieselben.
 

 


Fragen zur Bedienung


Wie finde ich meinen Beruf?

Geben Sie im Suchfeld Ihren Beruf ein. Nach der Eingabe von 2 Buchstaben schlagen wir Ihnen mögliche Berufe vor. Wählen Sie den, welcher für Sie am besten passt. Ein paar Tipps, falls Sie Ihren Beruf nicht finden:

  • Versuchen Sie es mit der Bezeichnung Ihres Bildungsabschlusses (bspw. Veranstaltungsfachmann; Historikerin; Fachmann Betreuung etc.)
  • Vermeiden Sie sehr generelle Bezeichnungen wie «Teamleiter» oder «Projektleiterin». Sie können eine allfällige Führungsfunktion beim Anstellungsprofil angeben.
  • Verwenden Sie einen Beruf, der nahe mit Ihrem Beruf verwandt ist (bspw. «Marketingfachfrau» statt «Kampagnenverantwortliche»).

Für die Berechnung werden Berufe mit vergleichbarem Anforderungsniveau zusammengefasst, zum Beispiel Dachdeckerin und Zimmermann oder Dentalhygienikerin und Pflegefachmann. Deshalb kann es sein, dass sich die Resultate nicht verändern, wenn Sie eine andere Berufsbezeichnung wählen. Hier können sie nachschauen, welche Berufe zu einer Berufsgruppe zusammengefasst werden: Excel | PDF
 

Wie berechne ich den Lohn mit einer Berufsgruppe?

Statt Ihren Beruf einzugeben, der dann der richtigen Berufsgruppe zugeordnet wird, können Sie auch direkt Ihre Berufsgruppe auswählen. Dazu klicken Sie unterhalb dem Berufs-Eingabefeld auf "Stattdessen Berufsgruppe wählen". 

Sie können aus insgesamt 39 Berufsgruppen auswählen. Diese Gruppen stammen aus der für die Schweiz angepassten internationalen Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 (International Standard Classification of Occupations). Die Gruppen fassen Berufe mit ähnlichen Bildungsanforderungen und Spezialisierung zusammen. Die Berufsgruppen entsprechen den zweistelligen ISCO-Nummern (z.B. 42 Bürokräfte mit Kundenkontakt).

 

Wie finde ich meine Branche?

Wir schlagen Ihnen fünf Branchen vor, in welchen Personen mit Ihrem Beruf häufig arbeiten. Alternativ können Sie aus der Liste aller Branchen Ihre Branche auswählen. Dazu klicken Sie auf die Schaltfläche "Alle Branchen anzeigen" und wählen dann Ihre Branche aus.
 

Weshalb wird für meinen Beruf/meine Branche/meine Region kein Lohn berechnet? 

Für einige Berufs-Branchen-Regionen-Kombinationen kann kein üblicher Lohn berechnet werden. Dies ist dann der Fall, wenn zu wenige Daten für einen Beruf, eine Branche oder Region vorliegen oder die Datenqualität mangelhaft ist. 

Wir empfehlen dann, eine andere Branche zu wählen, welche Ihrer Branche ähnlich ist oder in welcher Ihr Beruf typischerweise ausgeübt wird. Liegen keine Angaben für Ihre Region vor, zeigt Ihnen der Rechner die üblichen Löhne für die ganze Schweiz an. Für folgende Branchen werden nur Löhne für die ganze Schweiz berechnet

NOGA*

Branchenbezeichnung

14

Bekleidungs-Industrie (ohne Leder und Schuhe)

15

Leder- und Schuhindustrie

231

Glas- und Keramikindustrie (ohne Ziegel- und Baukeramikindustrie)

30

Sonstiger Fahrzeugbau (u.a. Hersteller von Eisenbahnen)

36

Wasserversorgung

* NOGA - Code = Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige

 

Für einige Branchen können aufgrund fehlender Daten, der ungenügenden Datenqualität oder aus Datenschutzgründen gar keine üblichen Löhne berechnet werden. Diese Branchen sind:

 

NOGA*

Branchenbezeichnung

01-09

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

12

Tabakindustrie

182

Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

39

Beseitigung von Umweltverschmutzungen

431

Abbrucharbeiten, Testbohrungen

495

Transport in Rohrfernleitungen

50

Schifffahrt

51

Luftfahrt

582

Standardsoftware-Herstellung und -Vertrieb

84

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung

97

Private Haushalte mit Hauspersonal

99

Diplomatie und internationale Organisationen

* NOGA-Code = Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige

 

Mein Arbeitgeber ist in verschiedenen Branchen tätig. Welche Branche muss ich wählen?

In diesem Fall wählen Sie die Branche, in der Ihr Arbeitgeber hauptsächlich tätig ist.


Ich bin Kauffrau/ Sekretär/ Sachbearbeiter/ Büroangestellte: Welche Branche muss ich wählen?

Sie müssen die Branche des Unternehmens wählen, für welches Sie arbeiten. Ist Ihr Arbeitgeber beispielsweise im Hoch- und Tiefbau tätig, müssen Sie diese Branche wählen. Arbeiten Sie hingegen für eine Bank, müssen Sie die Branche „Banken, Treuhänder, Beteiligungsgesellschaften“ auswählen.


Muss ich beim „Dienstalter“ angeben, wie lange ich schon in meinem Beruf arbeite?

Nein. Beim Dienstalter müssen Sie angeben, seit wie vielen Jahren Sie für Ihren Arbeitgeber tätig sind. Arbeiten Sie noch nicht oder weniger als ein Jahr für ein Unternehmen, müssen Sie hier 0 wählen.


Können auch Löhne im öffentlichen Sektor berechnet werden?

Löhne aus dem öffentlichen Sektor (d.h. von Bund, Kantone, Gemeinden, aber auch von öffentlich-rechtlichen Unternehmen) werden nur dann bei der Berechnung berücksichtigt, wenn die Beschäftigten in öffentlichen Unternehmen wie z. B. im Gesundheits- oder im Bildungswesen mehr als 10 Prozent aller Beschäftigten einer Branche ausmachen. Ausnahme ist die öffentliche Verwaltung, für diese Branche können wir keine Löhne berechnen. 

Für detaillierte Auskünfte zu Löhnen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie von Unternehmen im staatlichen Besitz wenden Sie sich an die SGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst:

Für folgende Branchen berücksichtigt der Lohnrechner Löhne des öffentlichen Sektors:

NOGA*

Branchenbezeichnung

35

Energieversorgung

36

Wasserversorgung

37

Abwasserentsorgung

38

Abfallentsorgung und Recycling

491

Eisenbahnverkehr

493

Bus- und Trambetriebe, Bergbahnen, Taxis; Gütertransport auf der Strasse

64

Banken, Treuhänder, Beteiligungsgesellschaften

65

Versicherungen, Rückversicherungen, Pensionskassen

72

Forschung und Entwicklung

75

Veterinärwesen

811

Hausmeisterarbeiten

812

Reinigung von Gebäuden

85

Erziehung und Unterricht

86

Gesundheitswesen

87

Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)

88

Kitas, Alten- und Behindertenbetreuung, sonstiges Sozialwesen ohne Heime

90

Kultur und Unterhaltung (u.a. Kinos, Filmproduktionen, Theater, Orchester, Bilbliotheken, Museen, Archive, Zoos)

* NOGA-Code = Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige

 


Weitere Auskünfte

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Schweizerischen Gewerkschaftsbund.